
Geförderte Deutschkurse in Telfs – bis zu 30 % Kosten sparen
Die geförderten Deutschkurse in Telfs von Barbara Weidinger sind seit Juli 2025 ISO-zertifiziert. Dadurch werden die Kurse vom Land Tirol gefördert und Sie können bis zu 30 % der Kurskosten zurückbekommen, wenn Sie die Förderung beantragen.
So beantragen Sie die Förderung der Deutschkurse in Telfs
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Kurs buchen: Melden Sie sich bei Deutschkurse Telfs an und bezahlen Sie den Kurs
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Förderung beantragen: Spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn das Online-Formular ausfüllen: HIER KLICKEN
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Mindestens 75 % aller Kurstermine besuchen
Unterlagen für den Förderantrag
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Anmeldebestätigung von Deutschkurse Telfs
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Zahlungsbestätigung von Deutschkurse Telfs
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Versicherungsdatenauszug
Wer kann die Förderung beantragen?
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Wohnsitz in Tirol
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Arbeitnehmer*innen: seit mind. 6 Monaten in einem durchgehenden aufrechten oder karenzierten Beschäftigungsverhältnis oder in den letzten 12 Monaten mind. 5 Monate durchgehend versicherungspflichtig beschäftigt (nicht geringfügig)
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Arbeitslose / Arbeitssuchende (mind. 6 Monate beschäftigt)
-
Wiedereinsteiger*innen
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Selbstständige mit weniger als 9 Mitarbeiter*innen
Informieren Sie sich jetzt über geförderte Deutschkurse in Telfs und sichern Sie sich Ihre Kostenersparnis vom Land Tirol.

Geförderte Deutschkurse in Telfs – bis zu 30 % Kosten sparen
Die geförderten Deutschkurse in Telfs von Barbara Weidinger sind seit Juli 2025 ISO-zertifiziert. Dadurch werden die Kurse vom Land Tirol gefördert und Sie können bis zu 30 % der Kurskosten zurückbekommen, wenn Sie die Förderung beantragen.
So beantragen Sie die Förderung der Deutschkurse in Telfs
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Kurs buchen: Melden Sie sich bei Deutschkurse Telfs an und bezahlen Sie den Kurs.
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Förderung beantragen: Spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn das Online-Formular ausfüllen: HIER KLICKEN.
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Teilnahme sichern: Mindestens 75 % aller Kurstermine besuchen.
Unterlagen für den Förderantrag
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Anmeldebestätigung von Deutschkurse Telfs
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Zahlungsnachweis
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Versicherungsdatenauszug
Wer kann die Förderung beantragen?
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Wohnsitz in Tirol
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Arbeitnehmer*innen: seit mind. 6 Monaten in einem durchgehenden aufrechten oder karenzierten Beschäftigungsverhältnis oder in den letzten 12 Monaten mind. 5 Monate durchgehend versicherungspflichtig beschäftigt (nicht geringfügig)
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Arbeitslose / Arbeitssuchende (mind. 6 Monate beschäftigt)
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Wiedereinsteiger*innen
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Selbstständige mit weniger als 9 Mitarbeiter*innen
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